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Briefwechsel zwischen Elisabeth Beerbohm und Georg Kolbe

Briefwechsel zwischen Elisabeth Beerbohm und Georg Kolbe
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  4. Briefwechsel zwischen Elisabeth Beerbohm und Georg Kolbe
Sammlungsbereich
Korrespondenzen
Korrespondenzpartner
  • Georg Kolbe GND
  • Elisabeth Beerbohm-Jungmann GND
Erwähnte Personen
Rudolf G. Binding GND
Datierung
19.07.1934–23.07.1934
Umfang
3 Briefe, 3 Blatt masch., davon 1 Durchschlag
Erwerbung
Nachlass Georg Kolbe, übergeben von Maria von Tiesenhausen 2002
Inventarnummer
GK.53
Datensatz in Kalliope
1504194
Rechte
Public Domain Mark 1.0
Elisabeth Jungmann war die Sekretärin und Lebensgefährtin Rudolf G. Bindings.

Anfrage bezüglich dem Preis einer Plastik von Georg Kolbe, die sie Binding zum Geschenk machen möchte. Sie erwähnt, dass dessen Frau in die Schweiz abgereist sei und die einzige Bronze-Plastik von Kolbe im Hause Binding, die "Kauernde", mitgenommen hätte. Kolbe antwortet am 21.07.1934 (Durchschlag) und schlägt einen Neuguss der "Kauernden" vor. Desweiteren mahnt er die Bezahlung seiner Zeichnungen für Bindings Schrift "Spiegelgespräche" an. In ihrem Brief vom 23.07.1934 nimmt Jungmann Abstand vom Kauf einer Kolbe-Plastik und versichert ihm Binding über die ausstehende Zahlung der zwei Zeichnungen zu informieren.
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Erwähnte Objekte

Sitzende 26
Georg Kolbe
Sitzende 26
W 26.004
Große Sitzende
Georg Kolbe
Große Sitzende
W 29.007

Inhaltsangabe

Elisabeth Jungmann war die Sekretärin und Lebensgefährtin Rudolf G. Bindings.

Anfrage bezüglich dem Preis einer Plastik von Georg Kolbe, die sie Binding zum Geschenk machen möchte. Sie erwähnt, dass dessen Frau in die Schweiz abgereist sei und die einzige Bronze-Plastik von Kolbe im Hause Binding, die "Kauernde", mitgenommen hätte. Kolbe antwortet am 21.07.1934 (Durchschlag) und schlägt einen Neuguss der "Kauernden" vor. Desweiteren mahnt er die Bezahlung seiner Zeichnungen für Bindings Schrift "Spiegelgespräche" an. In ihrem Brief vom 23.07.1934 nimmt Jungmann Abstand vom Kauf einer Kolbe-Plastik und versichert ihm Binding über die ausstehende Zahlung der zwei Zeichnungen zu informieren.

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