Rechtehinweise
Da ab 2018 das Urheberrecht für Georg Kolbe erloschen ist, entfällt die Zahlung von Nutzungsentgelten an die Verwertungsgesellschaft Bild – Kunst. Die Nutzung der Bilder ist damit gemeinfrei. Sie dürfen sie unter Nennung des Fotografen teilen, nutzen und bearbeiten (CC-BY4.0). Für alle anderen Künstler gelten die Nutzungsrechte wie im jeweiligen Feld "Rechte" angegeben.
Zitierempfehlung
Wenn Sie unsere Bilder nutzen, dann bitten wir Sie um die Angabe des Künstlers, einen Verweis auf das Georg Kolbe Museum und um die Nennung des Fotografen. Bitte geben Sie die Quelle wie im folgenden Beispiel an:
Georg Kolbe, Spielendes Kind, 1905, Georg Kolbe Museum, Foto: Markus Hilbich, Berlin
Bild- und Dokumentbestellung
Benötigen Sie reproduktionsfähige Bilddateien, dann wenden Sie sich bitte an jahn@georg-kolbe-museum.de.
Wir sind verpflichtet, alle entstehenden Kosten für die Bereitstellung der Bild- und Dokumentvorlagen selbst zu erwirtschaften. Deshalb werden für digitale Kopien (300 dpi) folgende Bereitstellungsgebühren erhoben, mindestens jedoch 10,00 € pro Auftrag:
Medium |
Kosten |
Format |
Scan einer Dokumentenvorlage (bis DIN A 3) |
1,50 € |
PDF/JPG |
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Bereitstellung einer digitalen Reproduktion eines Werkes aus dem Besitz des Georg Kolbe Museums |
50,– € |
TIFF/JPG |
Neuanfertigung einer digitalen Reproduktion eines Werkes aus dem Besitz des Georg Kolbe Museums |
100,– € |
TIFF/JPG |
SW-Papierkopie (bis DIN A4) |
0,50 € + Porto |
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Editionsrichtlinien (Korrespondenzen)
- Die Rechtschreibung orientiert sich am Original und wird, wo verständlich, in alter Schreibweise belassen. Erklärungsbedürftige Schreibweisen werden in eckigen Klammern ergänzt.
- Wenn die Lesbarkeit nicht beeinträchtigt ist, werden auch offenkundige Schreibfehler, die nicht der alten Rechtschreibung geschuldet, in der Transkription ohne weitere Erläuterung übernommen.
- Die Interpunktion wurde aus Gründen der besseren Verständlichkeit der heutigen Schreibweise angeglichen.
- Unterstreichungen und andere Zeichen der Hervorhebung werden übernommen.
- Wortdurchstreichungen werden als solche im Text belassen.
- Kürzungen werden übernommen, wenn zum besseren Verständnis notwendig, werden sie durch eckige Klammern ergänzt.
- Handschriftliche Einschübe werden in den Text eingefügt und durch geschweifte Klammern kenntlich gemacht.
- Ergänzungen des Textes durch den Bearbeiter werden in eckigen Klammern angeben.
- Wenn der Brief neben der Handschrift des Verfassers auch Annotationen des Verfassers, Empfängers sowie Dritter enthält, wird dies in eckigen Klammern kenntlich gemacht.
- Worte, die nicht eindeutig zu lesen sind, werden durch [?] sichtbar gemacht. Worte, die nicht lesbar sind, werden durch ### ersetzt.
- Offensichtliche Auslassungen im Brief werden sinnhaft in eckigen Klammern ergänzt.
- Die Anordnung der Vorlage wird weitgehend gewahrt, insbesondere der Zeilenfall und die Seitenfolge.
- Gedruckte Vorlagen werden in runde Klammern gesetzt.
- Sachliche Anmerkungen erfolgen bei Namen, Werken Georg Kolbes, Fachbegriffen und prominenter Literatur.